Bebauungsplan Alter Postweg, Sendenhorst

Auftraggeber
Privater Investor

Projekt

Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 „Alter Postweg Süd“ in Sendenhorst wurde geplant, eine unbebaute Fläche im östlichen Bereich des genannten Bebauungsplans zu erschließen. Weiterhin sollte bisher ungenutzte, als Baugebiet ausgewiesene Fläche im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans umgeplant und ebenfalls als Wohnraum genutzt werden.

Leistungen

Schalltechnische Untersuchung zum Schienenverkehrslärm (16. BImSchV – Schall 03)
Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbelärm (TA Lärm)
Städtebauliche Bewertung nach DIN 18005
Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1
Empfehlung für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan

Zeitraum  
2020