Bebauungsplan Alter Postweg, Sendenhorst
Auftraggeber
Privater Investor
Projekt
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 19 „Alter Postweg Süd“ in Sendenhorst wurde geplant, eine unbebaute Fläche im östlichen Bereich des genannten Bebauungsplans zu erschließen. Weiterhin sollte bisher ungenutzte, als Baugebiet ausgewiesene Fläche im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans umgeplant und ebenfalls als Wohnraum genutzt werden.
Leistungen
Schalltechnische Untersuchung zum Schienenverkehrslärm (16. BImSchV – Schall 03)
Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbelärm (TA Lärm)
Städtebauliche Bewertung nach DIN 18005
Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1
Empfehlung für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan
Zeitraum
2020