Profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen
Sachverständige für Lärmschutz
Lärm ist eine Umweltbelastung, die von vielen Menschen als belästigend empfunden wird. Lärm kann den Menschen und die Natur beeinträchtigen und sogar die Gesundheit gefährden. Daher gelten Gewerbe- und Industrielärm, Straßen- und Schienenverkehrslärm, Sport- und Freizeitlärm sowie Lärm von Baustellen als schädliche Umwelteinwirkungen.
Unsere Sachverständigen für Immissionsschutz haben langjährige Erfahrungen bei der Ermittlung und Bewertung von Geräuscheinwirkungen sowie bei der Erstellung von optimierten und umsetzbaren Maßnahmen, um die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Die Geräuscheinwirkungen der verschiedenen Lärmquellen werden im Rahmen von schalltechnischen Untersuchungen je nach Aufgabenstellung durch akustische Messungen und durch rechnerische Prognose ermittelt. Die Ermittlung der Geräuscheinwirkungen erfolgt dabei sowohl an bestehenden Geräuschquellen als auch im Rahmen von Neu- und Änderungsplanungen.
Die Grundlagen und Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen sowie die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung werden zur Vorlage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde in einem schalltechnischen Gutachten dokumentiert.
Wir unterstützen und beraten Sie gern in allen Belangen des Lärmschutzes. Profitieren Sie von unserem in langjähriger Erfahrung gewachsenen Fachwissen und umfangreiche Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen.
Bauleitplanung
Wir beraten Städte und Gemeinden zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung im Rahmen der städtebaulichen Planung. Hierbei prognostizieren wir die zu erwartenden Lärmsituationen, erarbeiten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung der Geräuscheinwirkungen und geben Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan an.
Genehmigungsplanung
Für den reibungslosen Ablauf von Genehmigungsverfahren für gewerbliche und industrielle Anlagen sowie auch von Sport- und Freizeitanlagen erstellen wir auf der Grundlage messtechnischer und rechnerischer Untersuchungen zu den Schallemissionen und -immissionen verlässliche Fachgutachten. Für die zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ggf. erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen finden wir optimierte, kundenorientierte Lösungen. Gerne übernehmen wir die Kommunikation und Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden und agieren als Ihr Vertreter.
Prüfung und Überwachung von Anlagen
Wir führen messtechnische Untersuchungen an Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie in der Nachbarschaft derartiger Anlagen durch, um die Einhaltung der von der Genehmigungsbehörde auferlegten Emissions- oder Immissionsbegrenzungen nachzuweisen. Lesen Sie hier (Link zu Messstelle) mehr zu diesem Thema.
Neubau und wesentliche Änderung von Verkehrswegen
Im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienenverkehrswegen bieten wir Betreibern, Baulastträgern und Planern umfassende Beratungen an. Gleichzeitig optimieren wir auf der Grundlage belastbarer Schallimmissionsprognosen Schallschutzmaßnahmen, um Richt- oder Grenzwerte nach den anzuwendenden Verordnungen und Richtlinien einhalten zu können.
- Schallschutz im Städtebau – Lärmvorsorge und Lärmsanierung (DIN 18005)
- Schallimmissionsprognosen und akustische Messungen zur Genehmigungsplanung für Gewerbe- und Industrieanlagen (TA Lärm)
- Geräuschkontingentierung für Gewerbe- und Industrieflächen im Rahmen der Bauleitplanung
- (DIN 45691)
- Prognosen zu Geräuschimmissionen und zum Schattenwurf von Windenergieanlagen (TA Lärm, WEA-Schattenwurfhinweise LAI)
- Schallimmissionsprognosen zu Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie zur Lärmsanierung für Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrswege (16. BImSchV, FluLärmG)
- Schalltechnische Untersuchungen für Sport- und Freizeitanlagen (18. BImSchV, Freizeitlärmrichtlinie)
- Rechnerische und messtechnische Analyse und Prognose zum Lärm am Arbeitsplatz und in Arbeitsräumen (LärmVibrationsArbSchV)
- Schalltechnische Analyse und Machbarkeitsuntersuchungen für Entwicklungsflächen
- Messtechnische Bestimmung der Geräuschkennwerte von Maschinen, Anlagen und Geräten nach nationalen, europäischen und internationalen Normungen
- Schallschutz im Hochbau (DIN 18005 und DIN 4109)
- Schalltechnische Untersuchungen und Beratungen zur kommunalen Lärmminderungsplanung
- Lärmaktionspläne zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
- Passiver Lärmschutz (24. BImSchV)
Schalltechnische Untersuchen für z. B.
- Gewerbe- und Industrieanlagen (z. B. Produktionsstätten, Logistikzentren, Lebensmittelmärkte, Einkaufszentren, Auto- und LKW-Waschanlagen, Tankstellen, Schnellrestaurants, Diskotheken, Clubs, Biogasanlagen, BHKW-Anlagen, Windenergieanlagen)
- Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrswege
- Sportanlagen (z. B. Fußball, Tennis, Sporthallen, Leichtathletik, Beachvolleyball)
- Freizeitanlagen (z. B. Skateanlagen, Freilichtbühnen, Freizeitparks, Erlebnisbäder, Hundedressurplätze)
Betreiber von Gewerbe- und Industrieanlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, diese so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Hiermit soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt gewährleistet werden.
Zur Wahrung dieser Pflichten werden in den Baugenehmigungen für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und in Genehmigungsbescheiden für genehmigungsbedürftige Anlagen üblicherweise Auflagen formuliert, in denen die zulässigen Emissionen der Anlage oder die einzuhaltenden Immissionswerte in der Nachbarschaft festgelegt werden. Zur Gewährleistung, dass diese Vorgaben dauerhaft eingehalten werden, werden die Anlagenbetreiber häufig verpflichtet, die Emissionen bzw. Immissionen feststellen zu lassen und regelmäßig zu überwachen.
Zu den zu überwachenden Umwelteinwirkungen zählen unter anderem die von Betrieben und Anlagen verursachten Geräusche. Umwelt- und Genehmigungsbehörden können Betreiber von Anlagen auffordern, aus besonderem Anlass (§26 BImSchG) die Einhaltung der auferlegten Emissions- oder Immissionsbegrenzungen messtechnisch nachzuweisen. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde bei Inbetriebnahme oder bei Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage auch ohne Vorliegen eines besonderen Anlasses erstmalige und wiederkehrende Messungen (§28 BImSchG) anordnen. Diese Messungen von Geräuschen werden bundesweit von sachverständigen Instituten ausgeführt, deren fachliche Qualifikation regelmäßig von staatlichen Stellen überprüft wird.
Die Messstellen, die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie nach den auf das BImSchG gestützten Rechtsverordnungen mit der Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen beauftragt werden können, werden von den zuständigen Stellen der Bundesländer für die staatliche Anerkennung auf Grundlage der 41. BImSchV bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe stellt hohe Anforderungen an das Personal und die Qualität der Messinstitute.
Die nts Ingenieurgesellschaft ist eine nach §29b BImSchG bekanntgegebene Messstelle. Alle eigenverantwortlich tätigen Messingenieure haben eine Hochschulausbildung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Die fachliche Kompetenz der Messstelle wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bestätigt. Die Akkreditierung erfolgte auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 in Verbindung mit einem Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes entsprechend des „Moduls Immissionsschutz“ der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz. Für die Sicherung der Kompetenz und Qualität unserer Messstelle unterhalten wir ein Qualitätsmanagementsystem (QMS). Teil des QMS ist ein umfangreiches Qualitätsmanagementhandbuch (QMH), in dem unsere Prüfverfahren für die akustischen Messungen detailliert beschrieben werden.
Haben Sie noch Fragen? Bitte rufen Sie mich an.
Thomas Wihard
Tel.: 02501 2760-23
E-Mail: thomas.wihard@nts-plan.de