Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Wir beraten Sie gerne und sorgen für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle

Im Zuge eines von Ihnen durchgeführten Bauvorhabens, stehen auch Sie als Bauherr nach §8 Arbeitsschutzgesetz in der Verantwortung, für den Schutz aller am Bau Beschäftigten zu sorgen. Entsprechende Vorkehrungen sind bereits früh in der Planungsphase zu treffen.
Gemäß §3 Baustellenverordnung sind Sie als Bauherr ferner dazu verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, mindestens einen geeigneten Koordinator zu bestellen.
Die nts Ingenieurgesellschaft bietet Ihnen diese geforderte Sicherheits- und Gesundheitskoordination während der Planung, der Ausführung sowie vorbereitend für die spätere Nutzung Ihrer Bauleistung an.

 

Die von unseren Koordinatoren übernommenen Aufgaben gemäß RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) sind im Einzelnen:

  • Mithilfe bei der schriftlichen Vorankündigung der Baumaßnahme
  • Maßnahmen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nach §4 ArbSchG zwischen den tätigen Gewerken zu koordinieren und die vom Auftragnehmer umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren (Sicherheitsbegehung der Baustelle)
  • Gefährdungen zwischen den Tätigkeiten der einzelnen Gewerke zu ermitteln und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sich diese vermeiden lassen (Ausarbeitung und Aktualisierung eines SiGe-Planes)
  • Beratende Tätigkeit bei der Planung der Baustelleneinrichtung und der Terminplanung
  • Erstellung einer Unterlage für die sichere und gesundheitsgerechte Nutzung der baulichen Anlage nach Fertigstellung (Zusatzleistung)

 

Sofern wir diese Leistungen im Zuge Ihrer geplanten Baumaßnahme übernehmen sollen, können Sie sich gerne bei uns melden und wir erstellen Ihnen zeitnah ein Angebot.