Wir berechnen, modellieren und
bewerten Ihre Emissionen

Gerüche

Neben Geräuschen und Luftschadstoffen gelten auch Gerüche als Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und sind demnach auf ihr Störpotential zu untersuchen.

Geruchsbelästigungen können sich durch Luftverunreinigungen vor allem aus Lebensmittelfabriken, Tierhaltungs-, Abfallbehandlungs- oder Chemieanlagen ergeben. Aber auch Produktionsanlagen z. B. zur Herstellung von Backwaren oder Röstereien zählen zu den Anlagen, die potentiell Gerüche emittieren.

Ob Geruchsimmissionen erheblich belästigen und damit als schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzusehen sind, hängt nicht nur von der jeweiligen Stoffkonzentration, sondern auch von der Geruchsqualität - und -intensität, der Hedonik (der Geruch ist angenehm, unangenehm oder neutral), der tages- und jahreszeitlichen Verteilung des Auftretens und anderen Faktoren ab.

Zu einer sachgerechten Beschreibung des Belästigungsgrades wird die Häufigkeit des Auftretens wahrnehmbarer Gerüche herangezogen. Diese Geruchshäufigkeit lässt sich über eine Ausbreitungsrechnung ermitteln.

Die Grundlage zur Ermittlung und Bewertung von Gerüchen ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Verbindung mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), welche das Verfahren zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen enthält.

In der Bauleitplanung ermitteln wir mögliche Konflikte geplanter schutzbedürftiger Bebauung mit bestehenden geruchs­emittierenden Anlagen. Dazu ermitteln wir die auf ein Plangebiet einwirkende Vorbelastung und prüfen diese auf Verträglichkeit.

Im Rahmen von gewerblichen oder industriellen Genehmigungsverfahren von Neuanlagen bzw. Anlagenerweiterungen diskutieren wir die Notwendigkeit einer Ausbreitungsrechnung. Wenn erforderlich, prognostizieren wir die Geruchsemissionen auf der Grundlage von Daten aus einschlägigen Studien sowie der örtlichen Betriebsparameter oder veranlassen Geruchsmessungen im Betrieb. Wir modellieren die Ausbreitung der berechneten Geruchsstoffe unter Berücksichtigung der örtlichen Windverhältnisse und erstellen die erforderlichen Geruchsgutachten oder Stellungnahmen.