Auftraggeber
Herr Wilken

Projekt
Für eine geplante Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von ca. 30 m wurde in einer Schattenwurfprognose geprüft, ob sich durch den periodischen Schattenwurf bei Betrieb der Anlage erhebliche Belästigungen in deren Umfeld ergeben können. Hierzu wurde die zu erwartende, astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst-case) an der umliegenden schutzwürdigen Bebauung (Immissionsorte) prognostiziert.

Die Auswirkungen des periodischen Schattenwurfs wurden unter Berücksichtigung der in den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) genannten Relevanzgrenzen für die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr und pro Tag beurteilt.

Werden diese Relevanzgrenzen bezogen auf die Beschattungszeit pro Jahr oder pro Tag in der Gesamtbelastung überschritten, sind die betroffenen Immissionsorte anzugeben und darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die geplante Windenergieanlage bei Vorliegen entsprechender meteorologischer Verhältnisse außer Betrieb genommen werden muss, um die Anforderungen des Windenergieerlasses des Landes Niedersachsen zu erfüllen.

Im vorliegenden Fall konnte festgestellt werden, dass durch den Betrieb der Windenergieanlage keine erheblichen Belästigungen im Sinne der WEA-Schattenwurfhinweise des LAI zu erwarten sind.

Besondere Leistungen
Gleichzeitige Erstellung einer Geräuschimmissionsprognose für die geplante Windenergieanlage

Zeitraum
2023